TÜV und AU
Die Hauptuntersuchung (HU) soll seit dem 1. Dezember 1951 sicherstellen, dass keine
Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Sie
ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden. Seit 2010 ist
die Abgasuntersuchung (AU) in die HU integriert.
Beides, sowohl die Hauptuntersuchung, wie auch die Abgasuntersuchung können Sie bei
uns unkompliziert erledigen lassen. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen
Termin!